Codelisten des XJustiz-Standards
Alle Codelisten des XJustiz-Standards sind XÖV-konform und folgen strukturierten Nutzungstypen. Sie ermöglichen eine konsistente und standardisierte Datenübermittlung im elektronischen Rechtsverkehr.
Alle Codelisten des XJustiz-Standards sind XÖV-konform und entsprechen den Vorgaben des XÖV-Codelistenhandbuchs sowie den Regelungen des XÖV-Handbuchs. Der XJustiz-Standard verwendet die im XÖV-Standard definierten Codelisten-Typen 1, 3 und 4.
Codelisten vom Nutzungstyp 1 sind fester Bestandteil des XJustiz-Standards, d. h. sie sind in den XJustiz-Schemata enthalten.
- Änderungsprozess: Änderungen sind nur mit einer neuen XJustiz-Version möglich, erfolgen über das CR-Verfahren und werden vom Projektbüro der BLK-AG IT-Standards koordiniert.
- Veröffentlichung: Typ-1-Codelisten werden innerhalb des XJustiz-Standards und gesondert auch im XRepository veröffentlicht.
- Gültigkeit: Für Typ-1-Codelisten gelten die Gültigkeitsregeln der jeweiligen XJustiz-Version, in der sie enthalten sind.
Codelisten vom Nutzungstyp 3 sind nicht Bestandteil des XJustiz-Standards, sondern werden als dynamische Codelisten separat veröffentlicht. Dies ermöglicht Änderungen unabhängig von XJustiz-Releasezyklen und erlaubt den Rückgriff auf Codelisten anderer Herausgeber (z. B. Codeliste „Aussonderungsart" aus dem xdomea-Standard). In der XJustiz-Nachricht wird zusätzlich zum Code immer auch die Version der Codeliste übermittelt.
- Änderungsprozess: Änderungen erfolgen über das CR-Verfahren und werden vom Projektbüro der BLK-AG IT-Standards koordiniert. Sie können unabhängig vom XJustiz-Releasezyklus erfolgen.
- Veröffentlichung: Typ-3-Codelisten werden im XRepository veröffentlicht.
- Gültigkeit: Es sind stets die aktuelle und die vorherige Version einer Codeliste gültig. Die neue Version wird zwei Wochen nach Veröffentlichung gültig. Sobald eine neue Version erscheint, verliert die vorletzte Version ihre Gültigkeit. Alle ungültigen Versionen bleiben weiterhin im XRepository verfügbar.
- Externe Codelisten: Für von anderen Herausgebern gepflegte Codelisten (z. B. „Rechtsformen" aus XUnternehmen) bestimmt der Herausgeber den Zeitpunkt des Gültigwerdens. Sobald diese Listen jedoch im XJustiz-Standard verwendet werden, gelten die Gültigkeitsregeln des XJustiz-Standards.
Codelisten vom Nutzungstyp 4 werden genutzt, wenn der Standard eine Codeliste verlangt, jedoch offenlässt, welche konkrete Liste verwendet wird. Dies erlaubt es Kommunikationspartnern, abgestimmte Listen zu nutzen, die (noch) nicht in den XJustiz-Standard übernommen wurden, z. B. für Fehlercodes. In der XJustiz-Nachricht werden der Code, die verwendete Codeliste und die Version der Codeliste übermittelt.
- Änderungsprozess: Die Listen werden von ihren jeweiligen Herausgebern nach dort definierten Prozessen gepflegt.
- Veröffentlichung: Codelisten vom Nutzungstyp 4 sollen im XRepository veröffentlicht werden.
Änderung an einer Codeliste beantragen
Änderungswünsche an XJustiz Codelisten können über das Change-Request-Verfahren eingebracht werden.
Zum CR-Verfahren →